Dienstag, 22. September 2009

Schön, dass wir drüber geredet haben

Die CDU versucht sich am antizyklischen Wahlkampf und die FDP stellt die Frage des Jahres - die Geschichte zweier kleiner Anfragen.


Vor einiger Zeit stellte der Abgeordnete Rissmann von der Partei mit dem C (nein, nicht die TiersChutzpartei, die andere, die mit den lustigen Volksbegehren) im Abgeordnetenhaus eine kleine Anfrage zu den Verfassten Studierendenschaften der staatlichen Hochschulen in Berlin.

Vordergründig ging es um die Haushalte und die Rechenschaftsberichte. Da das aber keine wirklich interessanten Neuigkeiten bringen würde, wurden einige andere Fragen eingeschmuggelt, die mit den Haushalten nichts, dafür aber mit dem Allgemeinpolitischen Mandat alles zu tun hat.

So kritisierte Rissmann unter anderem, dass das Referat für Antifaschismus des Astas der TFH auf seiner Seite die ALB (Antifaschistische Linke Berlin)
verlinkt hätte. Die ALB würde ja im Verfassungsschutzbericht auftauchen und sei damit böse.
Ausserdem sei doch das allgemeinpolitische Mandat für Studierendenschaften verboten (dazu gab es dann auch noch eine weitere Frage zu einer Pressemitteilung des Astas der TU).

Erstmal muss etwas zur ALB gesagt werden. Die ALB ist nicht umbedingt die allerfortschrittlichste Gruppe auf diesem Planeten, aber im Bereich Antifa-Arbeit ist sie durchaus sehr gut. Daher ist eine Verlinkung auf sie durch das Antifa(!)-Referat mehr als legitim. Ob sie im Verfassungsschutzbericht auftaucht, ist erstmal Banane, denn um ihre Positionen zum derzeitigen Wirtschaftssystem ging es nicht. Zudem ist der Verfassungsbericht seit Jahren dafür bekannt, links Gespenster zu sehen. Ich sage nur Linkspartei und Rote Hilfe.

Dann noch einige Takte zum Allgemeinpolitischen Mandat (ich sehe es schon kommen, das wird in den nächsten Tagen mal wieder ein längerer Grundlagen-Artikel...).
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) räumt den Verfassten Studierendenschaften explizit ein politisches Mandat über die Grenzen der Hochschule und der Thematik Hochschulpolitik hinaus ein (nachzulesen in §18 Abs 2 BerlHG). Es schreibt nur fest, dass die Organe der Verfassten Studierendenschaften sich besonders um hochschulpolitische Themen kümmern sollen.

Am Ende bleibt also nur übrig, dass die Anfrage dazu dienen soll, die (fast durchweg links dominierten) Studierendenschaften in den Ruch der Geldverschwendung und unsauberen Buchführung zu bringen.
Dieses Unterfangen ist glorreich gescheitert. Im Gegenteil, die Antwort der Senatsverwaltung stellt wiederholt fest, dass es in letzter Zeit keinerlei Beanstandungen zu den Haushalten und Rechenschaftsberichten gab.
Dieser ziemlich offensichtliche Versuch, rechten Gruppierungen wie dem RCDS in den anstehenden Uniwahlkämpfen unter die Arme zu greifen ist ziemlich kläglich vor die Wand gefahren.
In diesem Sinne: Up Yours!

Nun zur FDP. Der Abgeordnete Dragowski von der FDP hatte einige Fragen zum Studieren mit Kind(ern). Die Fragen oszillierten zwischen interessant und Allgemeinplatz, die Antworten waren entsprechend.
Eine der Fragen will ich Euch aber auf keinen Fall vorenthalten:

11. Teilt der Senat die Auffassung, dass durch eine
gute Unterstützung studierender Eltern auch die
Studienabbruchsquoten gesenkt und die Studienzeiten
verkürzt werden sowie Studierenden ohne Kindern ge-
zeigt wird, dass sie ihre akademischen Möglichkeiten
ausschöpfen können, ohne auf eine Familie zu verzichten?

Zu 11.: Ja.


Ganz großes Kino!
Was für eine Antwort erwartet der Mann eigentlich? "Nein, wir finden das völlig bekloppt, dass Menschen Unterstützung brauchen könnten"?

In diesem Sinne: good night and good luck!

PS: hier die zwei Anfragen mit Antworten:

Anfrage Haushalte
Anfrage StuKi

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