Dienstag, 21. Juni 2011

Podiumsdiskussion "Menschen 2. Klasse?" am Montag, den 04. Juli 2011

Seit den Umstürzen in der arabischen Welt ist wieder die Angst vor
„Flüchtlingsströmen“ geschürt worden. Dabei bleibt ungeachtet, dass der
Umgang mit Flüchtlingen kein neues Thema ist. Nur redet seit dem
...Zuwanderungsgesetz von 2005 niemand mehr von Drittstaatenregelung,
Residenzpflicht und Abschiebungen.

Asylbewerber_innen stehen unmittelbar nach ihrer Ankunft vor einem fast
unüberwindbaren bürokratischen Prozess. Wird der Bescheid positiv
entschieden, hört die Diskriminierung nicht auf. Die Residenzpflicht
schränkt die Bewegungsfreiheit von Asylbewerber_innen stark ein.
Schließlich sitzen tausende Menschen in deutschen Abschiebegefängnissen
und leiden dort unter menschenunwürdigen Bedingungen.

Besonders deutlich wird das Versagen des deutschen Rechtssystems, wenn Verwaltungsgerichte den notwendigen Rechtsschutz von Asylbewerber_innen nur gewähren können, indem sie gegen den Wortlaut des Zuwanderungsgesetzes verstoßen.

Wie ist diese Praxis mit dem Grundgesetz vereinbar?
Was ist überhaupt der Sinn der Residenzpflicht?
Wie sind Abschiebungen mit dem geltenden EU-Recht vereinbar?
Kann die Drittstaatenregelung noch aufrecht erhalten werden?

Wir fragen
Prof. Dr. Rosemarie Will
(Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt Universität zu Berlin und Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg a.D.)
und
Ülker Radziwill
(Mitglied der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und Mitglied im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales).

Am 04. Juli 2011 um 18:00 Uhr. Hörsaal 2097 im Hauptgebäude der HU, Unter den Linden 6.

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